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Für die Aufgaben der Hospizdienste in der St. Anna Stiftung bestehen jeweils Finanzierungsregelungen mit verschiedenen Kostenträgern. Diese umfassen meist eine auf das Notwendige begrenzte und einen auf Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit ausgerichteten personellen und sächlichen Ausstattungsrahmen. Sollen die Leistungen über diesen Mindeststandard hinausgehen, so kann dies in der Regel nur über Spenden oder sonstige Fördermittel realisiert werden. Für einige Aufgaben, wie zum Beispiel die Angebote der Trauerbegleitung, gibt es keinen Kostenträger. Im Hospiz müssen aufgrund gesetzlicher Bestimmungen 5 % der Kosten durch die St. Anna Stiftung erbracht werden. Das entspricht allein hierfür einem jährlichen Mittelbedarf von mindestens 55.000 €. Dieses kann nur über Spenden sichergestellt werden. Der Mittelbedarf fällt jedoch sehr viel höher aus, wenn die durchschnittliche Belegung der Plätze geringer als von den Kostenträgern in der Kalkulation angenommen ist oder wenn über die Mindestausstattung hinaus Leistungen erbracht werden.
In der Begleitung der schwersterkrankten Menschen und ihrer Zugehörigen im Hospiz oder über den ambulanten Hospizdienst sind diese auf vielfältige Weise auf ehrenamtliche Hilfe angewiesen. Wenn Sie etwas Zeit haben, belastbar sind vielleicht sogar spezielle Kenntnisse und Erfahrungen mitbringen, freuen wir uns sehr über Ihr ehrenamtliches Engagement. Für manche Aufgaben benötigen Sie eine Vorbereitung durch eine Schulung. Sprechen Sie die Verantwortlichen in der St. Anna Stiftung gerne an. Man freut sich auf Sie!
Im Laufe des Lebens gibt es immer wieder Anlässe, in denen Freunde, Verwandte, Geschäftspartner oder Arbeitskollegen einem etwas schenken möchten. Hier bietet sich die Gelegenheit – und hilft manchmal aus der Verlegenheit – anstelle von Präsenten für die Aufgaben der Hospizdienste zu sammeln.
Die Kollekte im Rahmen einer Trauerfeier kann man mit einer gemeinnützigen Zweckbestimmung versehen. Oftmals sind Blumenspenden und Grabbeilagen üblich. Hier kann man als Angehöriger im Sinne des Verstorbenen ersatzweise ebenfalls um Spenden bitten.
Viele Vereine, Verbände, Belegschaften, Freundeskreise und Charity-Clubs haben wunderbare Ideen, mit Gemeinschaftsaktionen und Benefizveranstaltungen Geld zu sammeln.
Im Einzelfall kann auch eine Sachspende helfen, wenn der Bedarf mit den Diensten im Vorfeld abgestimmt wird. Besser ist jedoch meist eine Geldspende, weil diese einfach flexibler dort eingesetzt werden kann, wo der Bedarf am größten ist.
In Oldenburg Münsterland und darüber hinaus gibt es viele gut aufgestellt und erfolgreiche Unternehmen. Mit einer Spende, idealerweise in einer gemeinsamen Aktion von Unternehmensleitung und Belegschaft, lässt sich viel Gutes bewirken. Manchmal lassen sich auch Geschäftspartner gerne hierbei einbinden. Für ein Social-Sponsoring Ihres Unternehmens freuen wir uns auch über eine Verlinkung mit ihrer Homepage.
Gerne können Sie uns per Überweisung etwas spenden, einmalig, monatlich, jährlich. Jede Abfolge ist uns willkommen!
Richten Sie Ihre Spende und bei Erfordernis einer Spendenbescheinigung auch mit Angabe Ihrer Adresse auf folgendes Konto der
Volksbank eG
Lohne-Dinklage-Steinfeld-Mühlen:
Hospiz–Stiftung Dinklage:
Für eine Fotoüberweisung aus Ihrer Bank-App können Sie auch diesen QR-Code nutzen.
Die St. Anna Stiftung hat für Personen, die sich mit dem Gedanken tragen, für einen wohltätigen Zweck einmal etwas zu vererben, zu schenken oder zu vermachen, eine ausführliche Informationsbroschüre erstellt, die sie auf der Homepage der St. Anna Stiftung, hier oder unten auf dieser Seite herunterladen können und die wir auf Anfrage gerne auch zuschicken.
Sollten Sie zu den verschiedenen Möglichkeiten des Spendens es eine Information benötigen, geben wir gerne Auskunft. Selbstverständlich kann auch ein Beratungsgespräch vereinbart werden. Sollten Sie unsere Arbeit durch eine Spende oder andere Form der Zuwendung unterstützen wollen, sagen wir Ihnen eine zweckgebundene und zeitnahe Verwendung verbindlich zu.
Gerne stellen wir Ihnen für Spendenaktion Werbematerialien zur Verfügung.
Anders als in manchen Organisationen, haben wir keine gesonderten Personalstellen für die Spendenverwaltung. Diese Aufgaben werden von uns ehrenamtlich und unentgeltlich geleistet, so dass die Mittel den betroffenen Personen direkt und ungeschmälert zukommen.
Da wir freigemeinnützig arbeiten, können wir Ihnen gerne eine Spendenbescheinigung zukommen lassen, damit Sie Ihre Spende steuerlich absetzen können. Für eine Spende bis 300 € benötigen Sie für das Finanzamt keine Spendenbescheinigung. Es reicht ein Überweisungsbeleg.
Wünschen Sie nähere Informationen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung! Telefon: 04443 – 892 –260, E-Mail: info@hospiz-stiftung-dinklage.de